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In der Grundleistung sind inbegriffen: Überlassung des Appartements (Miete), Notrufbereitschaft (Telefon mit Notruftaste) und Erste-Hilfe-Leistung bei Tag und Nacht durch ausgebildetes Pflegepersonal, Antennen- und Telefonanschluss, Telefongrundgebühr, Reinigung der Fenster und Türen, Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, Teilnahme an Veranstaltungen gesell- schaftlicher und kultureller Art, Förderung der Kontakte und gegenseitigen Unterstützung der Bewohner, Film- und Diavorführungen, kirchliche Andachten, Teilnahme an Gedächtnistraining und Seniorengymnastik, Beratung und Hilfestellung in Verwaltungs- und Behördenangelegenheiten, Terminvereinbarungen für Arztbesuche, Friseur, Fusspflege usw.
In den Grundleistungen sind nicht inbegriffen: Mietnebenkosten (Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser), Reinigung des Appartements, Mahlzeiten, Wäsche- und Kleiderreinigung, Stromverbrauch in der Wohnung, Telefongebühreneinheiten für Gespräche ausserhalb des Hauses.
Kaution: Die Kaution beträgt das 2-fache des monatlichen Entgeltes für die Wohnraumüberlas- sung.
Bearbeitungsgebühr: Eine Bearbeitungsgebühr für Vormerkung und Einzug fällt nicht an.
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